Mitgliedschaft: So unterstützen Sie die EUAA

Der ayurvedischen Gemeinschaft steht eine Zeit großer Herausforderungen bevor. Es ist eine Gesetzgebung auf dem Weg, die in ganz Europa den Gebrauch der Kräuterpräparate gravierend einschränkt; es gibt ständig negative Presseberichte, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ayurveda-Medizin untergraben; der Mangel an Standardisierung der Ausbildungskurse führt zu mangelhaften Standards in der Praxis und Spaltung in der ayurvedischen Gemeinschaft selbst. Ayurveda sieht sich mit einer ständigen Bedrohung konfrontiert, ohne eine einheitliche Stimme um seinen Stand zu verteidigen oder geeint für seine Zukunft zu arbeiten.

Warum sollten Sie der EUAA beitreten?

Um dies zu ändern, haben wir die European Ayurveda Association (EUAA) ins Leben gerufen. Jetzt bitten wir SIE um Ihre Unterstützung auf allen Ebenen, entweder als Sponsor oder als Mitglied. Die EUAA hat sowohl ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht als auch Fördermitglieder ohne Stimmrecht.

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Mitglieder der EUAA (Vereinsmitglieder) können werden:

  1. Juristische Personen / Organisationen des öffentlichen Rechts
  2. Juristische Personen / Organisationen des privaten Rechts
  3. Gesellschaften, Vereinigungen, Forschungs- und Studiengruppen
  4. In Europa ansässige Vereinigungen, Organisationen und Personen, die in den Bereichen Unterricht, Studium, Praxis oder in der Förderung von Ayurveda tätig sind, wie:
    • Ärzteverbände
    • Heilpraktikerverbände
    • Vereinigungen von Ayurveda-Therapeuten und anderen
      Ayurvedische Berufsgenossenschaften im Gesundheitswesen
    • Wissenschaftliche Institutionen und Vereinigungen
      Medizinische Versorgungsgesellschaften und -einrichtungen
      Patientenvereinigungen
    • Lehrinstitutionen und Vereinigungen von Lehrinstitutionen
      Unternehmensvereinigungen, vor allem wenn es sich um
      Verbände von Lieferanten für ayurvedische Produkte, Kräuter oder medizinische Zusatzprodukte und/oder Dienstleistungen handelt.
    • Sonstige Verbände und Organe aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens beziehungsweise der Lieferung von ayurvedischen Produkten.
  5. In Europa ansässige natürliche Personen, die in den Bereichen Unterricht, Studium, Praxis oder in der Förderung von Ayurveda tätig sind.
  6. Fördernde Mitglieder des Vereins können die unter §6, 1-3 aufgeführten Organisationen werden, welche in finanzieller, wirtschaftlicher oder spiritueller Hinsicht unterstützen wollen.

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Mitgliedsbeiträge der EUAA

Vollmitglieder Westeuropa

  • Einzelne natürliche Personen € 50,00 p.a.
  • Organisationen bis 20 Mitglieder € 250,00 p.a.
  • Organisationen bis 50 Mitglieder € 350,00 p.a.
  • Organisationen bis 100 Mitglieder € 450,00 p.a.
  • Organisationen bis 500 Mitglieder € 550,00 p.a.
  • Organisationen bis 1000 Mitglieder € 950,00 p.a.

Vollmitglieder Osteuropa

  • Einzelne natürliche Personen € 30,00 p.a.
  • Organisationen bis 20 Mitglieder € 150,00 p.a.
  • Organisationen bis 50 Mitglieder € 250,00 p.a.
  • Organisationen bis 100 Mitglieder € 350,00 p.a.
  • Organisationen bis 500 Mitglieder € 450,00 p.a.
  • Organisationen bis 1000 Mitglieder € 850,00 p.a.

Sponsoring-Mitglieder

  • Organisationen (kein Wahlrecht) € 150,00 p.a.
  • Natürliche Personen (kein Wahlrecht) € 30,00 p.a.

Der ausgefüllte Antrag auf eine Mitgliedschaft ist dem Präsidium schriftlich zuzusenden. Es kann schriftlich Einspruch erhoben werden, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Der Einspruch ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Ablehnung an das Präsidium zu richten. Über den Einspruch wird bei der nächsten Versammlung des Präsidiums beraten. Die Entscheidung des Präsidiums, eine Mitgliedschaft zurückzuweisen, ist endgültig; ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

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